So bezahlen Sie internationale Auftragnehmende in Griechenland [2024]
Laut Daten der Weltbank sind etwa 37 % der griechischen Arbeitskräfte selbstständig. Wenn globale Unternehmen das Talent des Landes nutzen und griechische Auftragnehmende einstellen möchten, müssen sie das griechische Zivilgesetzbuch einhalten und die beste Zahlungsweise finden.
Lesen Sie diesen Leitfaden, bevor Sie Auftragnehmende in Griechenland engagieren. Sie erfahren, wie Sie Fehlklassifizierungen vermeiden, die richtigen Steuerverpflichtungen erfüllen und wie Sie griechische Freelancer*innen mit minimalem Aufwand in Euro bezahlen können.
Schritt #1: Klassifizieren Sie Ihre Beschäftigten in Griechenland
Die griechischen Arbeitsgesetze, einschließlich des griechischen Zivilgesetzbuchs, unterscheiden zwischen Angestellten und selbstständigen Auftragnehmenden. Angestellte erfüllen die in ihren Arbeitsverträgen festgelegten Verpflichtungen, während selbstständige Auftragnehmende als eigene rechtliche Einheit agieren und Verpflichtungen aus befristeten Verträgen erfüllen.
In Griechenland kann die falsche Einstufung eines Arbeitsverhältnisses Sanktionen nach sich ziehen, darunter Geldbußen, Steuernachzahlungen und sogar den Verlust des Schutzes des geistigen Eigentums.
Die griechischen Behörden betrachten sowohl die schriftliche Vereinbarung als auch die Fakten der Arbeitsbeziehung, um eine Fehleinstufung zu beurteilen. Die folgende Tabelle listet die Unterscheidungskriterien auf.
Auftragnehmende
Angestellte
Hohe Eigenkontrolle. Auftragnehmende haben in der Regel mehr Flexibilität, wann, wo und wie sie arbeiten.
Mehr Anleitung vom Arbeitgeber. Angestellte stehen unter direkter Kontrolle und Aufsicht eines Unternehmens, das vorschreiben kann, wann, wo und wie die Arbeit ausgeführt wird.
Auftragnehmende nutzen ihre eigenen Arbeitsmittel und Ausrüstungen.
Unternehmen stellen ihren Angestellten Arbeitsmittel und Ausrüstungen zur Verfügung.
Weniger integriert. Auftragnehmende arbeiten eigenständig, oft außerhalb der täglichen Unternehmensabläufe und Ereignisse.
Stark integriert. Angestellte sind stärker in die täglichen Unternehmensprozesse eingebunden und arbeiten in der Regel vor Ort.
Kein Anspruch auf Sozialleistungen. Auftragnehmende erhalten staatlich finanzierte Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherungsleistungen, haben jedoch keinen Anspruch auf andere gesetzliche Sozialleistungen, die für Angestellte garantiert sind.
Anspruch auf Sozialleistungen. Angestellte haben Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen und Schutzmaßnahmen, wie Kündigungsfristen, krankheitsbedingte Abwesenheit, Elternzeit, maximale Arbeitszeiten und mehr.
Zeitlich befristeter Vertrag. Auftragnehmende arbeiten oft projektbezogen. Das Arbeitsverhältnis hat ein festgelegtes Enddatum.
Unbefristete Anstellung. In Griechenland werden zwar Teilzeit- und befristete Anstellungsverhältnisse anerkannt, aber in der Regel können Angestellte davon ausgehen, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgesetzt wird.
Keine ausschließende Unternehmensbindung. Auftragnehmende können gleichzeitig Dienstleistungen für mehrere Kunden erbringen.
Exklusive Unternehmensbindung. Angestellten ist es in der Regel untersagt, für Wettbewerber tätig zu sein – es sei denn, es ist im Anstellungsverhältnis anders geregelt.
Weitergabe von Aufgaben. Auftragnehmende können Arbeiten an andere Unternehmen oder Einzelpersonen weitergeben.
Keine Weitergabe von Aufgaben. Angestellte müssen ihre Arbeit selbst erledigen – es sei denn, sie erhalten die ausdrückliche Erlaubnis, diese zu delegieren.
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KOSTENLOSES Quiz startenSchritt #2: Bestimmen Sie die beste Methode zur Bezahlung von Auftragnehmenden in Griechenland
Der Vertrag mit Ihren Auftragnehmenden sollte festlegen, wie und wann Sie griechische Freelancer*innen bezahlen. Daher ist es wichtig, die Zahlungsmethode festzulegen, bevor Sie mit dem Onboarding beginnen.
Sie sollten sich zudem vergewissern, dass Sie die Bankdaten der Auftragnehmenden gespeichert haben, bevor sie die ersten Rechnungen einreichen.
Übliche Zahlungsoptionen für griechische Auftragnehmende umfassen:
- Banküberweisungen. Wenn Sie ein griechisches Bankkonto eröffnen, können Sie griechischen Einzelunternehmer*innen Gelder per Direkteinzahlung zukommen lassen. Alternativ nutzen Sie ein bestehendes Konto, um eine internationale Überweisung über SWIFT zu tätigen, was allerdings mit Gebühren und Kosten verbunden ist.
- Internationale Zahlungsanweisungen. Dieser Ansatz beinhaltet das physische Versenden der Bezahlung. Allerdings kann der Prozess zeitaufwendig sein. Unternehmen müssen zu Western Union, einem Postamt oder einer Bank fahren, um die Zahlungsanweisung zu erwerben. Anschließend müssen Auftragnehmende diese bei ihrer lokalen Bank persönlich einzahlen. Abgesehen davon, dass dies ein langwieriger Prozess ist, unterliegen Zahlungsanweisungen auch instabilen Wechselkursen und Gebühren.
- Digitale Geldbörsen oder Zahlungsplattformen. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung einer Online-Zahlungsplattform zur Überweisung von Geldern. Paypal wird in Griechenland weit verbreitet genutzt. Laut einer Umfrage der Europäischen Zentralbank nutzt jeder fünfte griechische Verbraucher Paypal. Andere Optionen werden nicht zur Verfügung stehen (Venmo ist z. B. ausschließlich in den USA verfügbar) und Unternehmen sollten auch die Gebühren der Anbieter und schwankende Wechselkurse berücksichtigen.
- Globale Lohnabrechnungsdienste. Selbstständige Auftragnehmende sind normalerweise nicht im gleichen Lohnabrechnungssystem wie Angestellte enthalten, da sie ihre eigenen Steuern abwickeln. Wenn Sie in einen globalen Gehaltsabrechnungsdienst wie Rippling investieren, können Sie griechische Auftragnehmende zusammen mit dem Rest Ihrer internationalen Belegschaft bezahlen.
Schritt #3: Nutzen Sie eine globale Lohnabrechnungssoftware, um Zahlungen für griechische Auftragnehmende abzuwickeln
Um langsame Bearbeitungszeiten und internationale rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie griechische Auftragnehmende über eine globale Gehaltsabrechnungssoftware bezahlen.
Mit Rippling bezahlen Sie Auftragnehmende auf der ganzen Welt in deren lokalen Währungen. Zudem können Sie konforme Verträge versenden, elektronische Signaturen einholen und alles auf Ripplings benutzerfreundlicher Plattform speichern.
Schritt #4: Stellen Sie sicher, dass griechische Auftragnehmende über die richtigen Steuerinformationen verfügen
Griechische selbstständige Auftragnehmende sind verantwortlich für die eigene Steuererklärung und die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zur nationalen Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Krankenversicherung. Um Steuern zu zahlen, müssen sich Freelancer*innen als Einzelunternehmer*innen bei der örtlichen Niederlassung der Handelskammer Griechenlands registrieren. Sie können ihren rechtlichen Namen als Geschäftsbezeichnung verwenden, wenn sie als Einzelunternehmer*innen arbeiten möchten oder einen separaten Firmennamen registrieren, der als juristische Person dient.
Griechische Auftragnehmende reichen jährliche Einkommenssteuererklärungen ein und leisten Sozialversicherungszahlungen über das Steuerportal der griechischen Regierung. Das Einkommen wird nach einem progressiven Satz besteuert, und die Auftragnehmenden zahlen vierteljährliche Raten sowie eine fünfte Rate am Ende des Jahres. Häufig müssen Auftragnehmende zusätzlich einen Mehrwertsteuersatz von 24 % entrichten.
Um in Griechenland Steuern zu zahlen, benötigen Auftragnehmende normalerweise:
- Eine griechische Steuernummer (AFM)
- Eine Einzelunternehmerlizenz über die regionale Handelskammer-Niederlassung
- Büroadresse
- Registrierung bei der Organisation für Selbstständige (OAEE) für die Sozialversicherung
Müheloses Verwalten von Auftragnehmenden auf der ganzen Welt
Die Erweiterung Ihrer globalen Belegschaft ist mit Rippling ein Kinderspiel. Bezahlen Sie Auftragnehmende in Griechenland und weltweit in einem einzigen System.
Häufig gestellte Fragen zur Gehaltsabrechnung von Auftragnehmenden in Griechenland
Müssen Sie Steuern einbehalten, wenn Sie Auftragnehmende in Griechenland bezahlen?
Nein. Griechische Auftragnehmende sind selbst dafür verantwortlich, ihre eigenen Steuern zu zahlen. Arbeitgeber müssen keine Einkommensteuern oder Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Neben der Abgabe ihrer eigenen Einkommensteuer müssen griechische Freiberufler*innen in das staatliche Rentensystem, die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung einzahlen – zusammengefasst als Sozialversicherung bekannt.
Wie hoch ist der Mindestlohn in Griechenland?
Ab 2024 beträgt der Mindestlohn in Griechenland 830 EUR pro Monat. Nationale Mindestlöhne sind oft an die Inflation gekoppelt und unterliegen Änderungen. Allerdings gelten Mindestlohnvorschriften nicht für selbstständige Auftragnehmende.
Erhalten griechische Auftragnehmende Sozialleistungen?
In Griechenland haben selbstständige Auftragnehmende Anspruch auf Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rente – all das wird national verwaltet. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen wie bezahlten Jahresurlaub, Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, Abfindung und mehr.
Können Sie Auftragnehmende in Griechenland in Ihrer Heimatwährung bezahlen?
Im Allgemeinen sollten Sie griechische Auftragnehmende in ihrer Landeswährung, dem Euro, bezahlen. Wenn sie dem schriftlich zustimmen, kann die Bezahlung allerdings auch in einer anderen Währung erfolgen. Die Art der Währung sollte stets im Vertrag festgelegt werden.
Viele internationale Zahlungsanbieter, wie Rippling, unterstützen die Bezahlung von Auftragnehmenden entweder in Euro oder in Ihrer Währung.
Wie werden Auftragnehmende in Griechenland zu Angestellten?
Nach einer längeren Zusammenarbeit mit griechischen Auftragnehmenden möchten Sie diesen eventuell als Angestellte einstellen. Dies kann ohne detailliertes Wissen über das griechische Arbeitsrecht (sowie die übergreifenden Anstellungsgesetze der Europäischen Union) schwierig sein. Sie müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und auch entscheiden, wie Sie Ihr griechisches Personal einstellen möchten – entweder durch die Gründung einer eigenen Niederlassung oder durch die Nutzung eines Employer of Record (EOR).
Rippling und die verbundenen Tochtergesellschaften bieten keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung an. Dieses Material wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und ist nicht dazu gedacht, Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung zu bieten oder darauf als solche zu vertrauen. Bevor Sie sich an entsprechenden Aktivitäten oder Transaktionen beteiligen, sollten Sie Ihre eigenen Steuer-, Rechts- und Buchhaltungsberater*innen konsultieren.