So bezahlen Sie internationale Auftragnehmende in Frankreich [2024]

Veröffentlicht

Oct 18, 2024

Der/Die Autor/in

Carrie Stemke

Frankreichs hochgebildete und qualifizierte Beschäftigte machen dieses Land schnell zu einer beliebten Wahl bei globalen Unternehmen, die eine Niederlassung in Frankreich eröffnen und französische selbstständige Auftragnehmende einstellen möchten.

Welche Schritte müssen Sie unternehmen, um bei der Bezahlung von Auftragnehmenden alle französischen Gesetze einzuhalten?

Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt, wie Sie Auftragnehmende korrekt klassifizieren, ihre Rechnungen begleichen und die Anforderungen des französischen Arbeitsrechts einhalten.

Schritt #1: Klassifizieren Sie Ihre Beschäftigten richtig

Die Klassifizierungsgesetze unterscheiden sich von Land zu Land. Stellen Sie sicher, dass Auftragnehmende rechtmäßig arbeiten können, egal wo Sie diese einstellen. Französische Angestellte sind durch eine Vielzahl von Gesetzen geschützt. Wenn Sie Personal in Frankreich einstellen möchten, sollten Sie Angestellte und Auftragnehmende zunächst korrekt klassifizieren.

Es gibt zahlreiche Behörden und Gesetze, die Sie kennen sollten, wenn Sie in Frankreich einstellen. Zu den Behörden gehört die URSSAF, ein Netzwerk privater Organisationen, das 1960 gegründet wurde und Sozialversicherungsbeiträge von Angestellten und Arbeitgebern einzieht. Relevante Gesetze umfassen nicht nur das französische Arbeitsgesetzbuch, sondern auch EU-Recht und Tarifverträge.

Ein kurzer Hinweis, bevor der Klassifizierungs-Tests beginnt: Französische Gesetze erlauben es selbstständigen Auftragnehmenden, sich entweder als Selbstständige oder als Mikro-Unternehmer*innen zu klassifizieren. Auftragnehmende haben unterschiedliche Steuerpflichten, je nachdem, welche Kategorie sie wählen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf Sie als Arbeitgeber. Ihre Verantwortung besteht darin, diese korrekt als Auftragnehmende oder Angestellte zu kategorisieren.  

Die Folgen für eine falsche Einstufung von Beschäftigen sind in Frankreich ziemlich schwerwiegend. Sie können folgende Strafen umfassen:

  • Nachzahlung von Abfindungen, Urlaub, Arbeitszeit, Mindestlohn und anderen Sozialleistungen
  • Strafen für das Nicht-Abführen der Einkommenssteuer, zuzüglich Zinsen
  • Nachzahlung der Sozialversicherung, zuzüglich Strafen und Zinsen
  • Nachzahlung von Renten, zuzüglich Strafen und Zinsen
  • Strafanzeigen und Gefängnisstrafe

Laut der französischen Rechtsprechung gibt es vier Anzeichen dafür, dass Auftragnehmende möglicherweise tatsächlich in einem Anstellungsverhältnis mit einem Unternehmen stehen:

  1. Wenn Auftragnehmende unter der direkten Kontrolle des Unternehmens stehen – etwa Anweisungen und Befehle vom erhalten, das Unternehmen ihre Arbeitsleistung überwacht und sie gegebenenfalls disziplinarisch maßregeln kann.
  2. Wenn Auftragnehmende stundenweise statt projektbasiert bezahlt werden.
  3. Wenn das Unternehmen Werkzeuge und Ausrüstungen bereitstellt, anstatt dass die Auftragnehmenden ihre eigenen Geräte nutzen.
  4. Wenn die Arbeit des Auftragnehmenden keine speziellen Fachkenntnisse oder Fähigkeiten erfordert, die das Unternehmen intern nicht besitzt.

Weiterhin müssen selbstständige Auftragnehmende in Frankreich jedem ihrer Kunden eine "attestation de vigilance" vorlegen – eine Erklärung, die die Bezahlung ihrer Sozialabgaben bescheinigt.

Schritt #2: Bestimmen Sie die beste Methode zur Bezahlung von Auftragnehmenden

Nachdem Sie die notwendigen Schritte unternommen haben, um Beschäftigte korrekt als selbstständige Auftragnehmende zu klassifizieren, sollten Sie sich für eine Bezahlmethode entscheiden. Die Gig-Economy hat in den vergangenen Jahren an Popularität gewonnen. Genau wie die Remote-Arbeit, wodurch Arbeitgeber bei der Bezahlung mehr Auswahlmöglichkeiten haben als je zuvor.

Hier sind einige Optionen, die Sie für die Bezahlung von internationalen Auftragnehmenden in Betracht ziehen können:

  • Banküberweisungen. Wenn Sie eine physische Niederlassung in Frankreich haben, können Sie ein französisches Bankkonto eröffnen und Direktüberweisungen tätigen. Haben Sie nur ein Bankkonto in Ihrem eigenen Land, besteht die Möglichkeit, internationale Überweisungen vorzunehmen.
  • Internationale Postanweisungen. Dies ist eine bewährte Methode, um Geld international zu versenden. Sie wird jedoch oft mit Gebühren und Höchstbeträgen verbunden, die für Unternehmen, die mit vielen selbstständigen Auftragnehmenden weltweit zusammenarbeiten, unpraktisch sein können.
  • Digitale Geldbörsen oder Zahlungsplattformen. Viele Arbeitgeber und Auftragnehmende entscheiden sich mittlerweile für digitale Geldbörsen als Bezahlungsmethode. Dies ist eine großartige Option, aber es könnte schwierig sein, eine digitale Geldbörse oder Zahlungsplattform zu finden, die in beiden Ländern verfügbar ist. Da Sie beispielsweise PayPal nicht verwenden können, um Geld in das Venmo-Konto von Auftragnehmenden zu überweisen, könnte sich dieses Problem als äußerst frustrierend erweisen.
  • Globale Gehaltsabrechnungsdienste. In der Regel werden Auftragnehmende nicht in die Gehaltsabrechnung aufgenommen, da sie nicht denselben Abzügen wie Angestellte unterliegen. Stattdessen stellen sie Rechnungen für ihre Dienstleistungen, die bei vielen Unternehmen über die Kreditorenbuchhaltung abgewickelt werden. Aber mit Rippling können Sie französische Angestellte und und französische Auftragnehmende weltweit in einem einzigen System bezahlen.

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Schritt #3: Verwenden Sie eine globale Gehaltsabrechnungssoftware zur Verarbeitung von Zahlungen

Wie Sie in Schritt #2 gesehen haben, gibt es mehrere Möglichkeiten, Auftragnehmende in Frankreich zu bezahlen. Aber der schnellste und einfachste Weg ist die Bezahlung von Auftragnehmenden über eine globale Gehaltsabrechnungssoftware.

Mit Rippling können Sie Angestellte und Auftragnehmende auf der ganzen Welt an einem Ort bezahlen.

Schritt #4: Führen Sie genaue Aufzeichnungen für rechtliche Zwecke

Arbeitgeber sind nicht gesetzlich verpflichtet, Steuern abzuziehen oder Auftragnehmenden Leistungen anzubieten. Letztere sind für die Zahlung ihrer eigenen Steuern und Rentenpläne verantwortlich.

Es ist jedoch wichtig, genaue Aufzeichnungen über die Informationen von Auftragnehmenden sowie den von Ihnen beiden unterzeichneten Vertrag zu führen, falls Sie in rechtliche Schwierigkeiten geraten.

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FAQs zur Bezahlung von Auftragnehmenden in Frankreich

Müssen Sie Steuern einbehalten, wenn Sie Auftragnehmende in Frankreich bezahlen?

Nein. In Frankreich müssen Auftragnehmende ihre Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst von ihrem Gehalt abziehen.

Gilt der französische Mindestlohn für Auftragnehmende in Frankreich?

Nein. Französische Mindestlohngesetze gelten nicht für sie.

Erhalten französische Auftragnehmende Sozialleistungen?

Nein, sie erhalten keine Sozialleistungen von ihren Arbeitgebern. Nur Beschäftigte, die als Angestellte eingestuft sind, tun dies. 

Lassen sich Auftragnehmende in Frankreich in Ihrer Heimatwährung bezahlen?

Während Sie Beschäftigte, die als Angestellte klassifiziert sind, in Euro bezahlen müssen, können Auftragnehmende in der Währung bezahlt werden, auf die Sie sich mit ihnen geeinigt haben. Dies muss jedoch schriftlich dokumentiert werden. Wenn sich Auftragnehmende nicht mit Wechselkursen und ähnlichen Komplikationen auseinandersetzen möchte, liegt es in Ihrer Verantwortung, sie in der von ihnen gewählten Währung zu bezahlen.

Viele internationale Zahlungsanbieter, wie Rippling, unterstützen Zahlungen an Auftragnehmende in Euro oder Ihrer Währung.

Kann man Auftragnehmende in Frankreich manuell bezahlen?

Ja, und es ist üblich, dass Kleinunternehmer*innen die Bezahlung manuell abwickeln, um Kosten zu sparen. Doch dies kann zeitaufwendig sein, insbesondere wenn Ihr Unternehmen wächst und Sie mit mehreren Auftragnehmenden in Frankreich oder grenzüberschreitend zusammenarbeiten.

Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass manuelle Zahlungen mit einigen Risiken verbunden sind:

  • Einhaltung von Vorschriften. Die manuelle Abwicklung der Gehaltsabrechnung birgt das Risiko von menschlichen Fehlern und Versäumnissen. Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen mit Rippling, das automatisch die Einhaltung aller geltenden lokalen Gesetze gewährleistet – unabhängig davon, wo Auftragnehmende leben.
  • Datenschutz. Die manuelle Lohnabrechnung birgt ebenfalls Risiken für den Datenschutz, insbesondere wenn Sie Tabellenkalkulationen oder Papierunterlagen verwenden. Sensible Informationen können verloren gehen, gestohlen oder missbraucht werden.
  • Erfahrungen von Auftragnehmenden. Manuelle Zahlungen sind langsam und bieten keine Transparenz darüber, wann Auftragnehmende ihre Bezahlung erwarten können (oder wofür sie überhaupt bezahlt werden). Dies kann frustrierend für Auftragnehmende sein, die versuchen, ihre Einnahmen nachzuvollziehen.

Führen Sie die Lohnabrechnung automatisch mit Rippling durch. Rippling synchronisiert alle HR-Daten Ihres Unternehmens mit der Lohnabrechnung und eliminiert die Notwendigkeit manueller Dateneingaben vollständig. Angestellte und Auftragnehmende werden schnell (und rechtskonform) an einem Ort bezahlt.

Wie werden Auftragnehmende in Frankreich zu Angestellten?

Beim Übergang von Auftragnehmenden zu Angestellten sollten Arbeitgeber entscheiden, welches Beschäftigungsmodell am besten zu ihrem Unternehmen passt. Während die Einstellung unabhängigen Auftragnehmenden flexibler sein und finanzielle Vorteile bieten kann, benötigen Sie in manchen Fällen dennoch Vollzeitbeschäftigte.

Die Herausforderung besteht darin, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind: Französische Angestellte sind beispielsweise durch nationale Mindestlohngesetze geschützt und haben Anspruch auf Sozialleistungen. Unternehmen werden in der Regel über ihre eigene Niederlassung beschäftigen, wenn sie bereits eine in Frankreich haben. Dennoch können Unternehmen auch ohne französische Niederlassung Angestellte in Frankreich einstellen, indem sie einen Employer-of-Record-Service nutzen.

Mit Rippling können Sie Auftragnehmende mühelos verwalten und ebenso schnell in Vollzeitbeschäftigte umwandeln – mit rechtlich konformer Dokumentation, Verwaltung von Sozialleistungen, Lohnabrechnung und mehr. Rippling übernimmt alles, sodass Sie vom Onboarding bis zum Offboarding immer auf der (rechts)sicheren Seite sind.

Rippling und die verbundenen Tochtergesellschaften bieten keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung an. Dieses Material wurde nur zu Informationszwecken erstellt und ist nicht dazu gedacht, Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung zu bieten oder als solche herangezogen zu werden. Sie sollten Ihre eigenen Steuer-, Rechts- und Buchhaltungsberater konsultieren, bevor Sie sich an irgendwelchen diesbezüglichen Tätigkeiten oder Transaktionen beteiligen.

Zuletzt bearbeitet: October 18, 2024

Der/Die Autor/in

Carrie Stemke

A freelance writer and editor based in New York City, Carrie writes about HR trends and global workforce management and is the Rippling content team’s expert on hiring know-how in Western Europe.