Schutz des geistigen Eigentumseigentums und -rechte in Polen: 6 Dinge, die Arbeitgeber wissen müssen
Der Wettbewerbsvorteil Ihres Unternehmens basiert auf seinem geistigen Eigentum. Die Navigation durch die Komplexität des IP-Rechts kann jedoch besonders bei internationalen Zuständigkeiten eine gewaltige Herausforderung darstellen.
Wenn Sie Ihr Team erweitern oder in Polen einstellen, ist es unerlässlich, die Erfindungen, Designs, Marken, Urheberrechte, kreativen Aktivitäten und Geschäftsgeheimnisse Ihres Unternehmens vor unbefugten Ansprüchen oder Ausbeutung durch andere zu schützen. Das Sicherstellen Ihrer Rechte am geistigen Eigentum (Intellectual Property, IP) in Polen kann jedoch eine entmutigende Aufgabe sein, da sie sowohl durch polnisches Recht als auch durch EU-Vorschriften geregelt sind. Die Vernachlässigung der Sicherung der IP-Rechte und des Eigentums Ihres Unternehmens kann zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten, einem Rückgang des Marktanteils und sogar einer Beschädigung Ihres Markenrufs führen.
Für wertvolle Einblicke, wie Sie das geistige Eigentum Ihres Unternehmens schützen können, lesen Sie unser Grundlagenpapier. Bitte beachten Sie, dass unser Leitfaden informative Inhalte bietet, jedoch nicht als Rechtsberatung zu verstehen ist.
1. In Polen sind NDAs durchsetzbar
Vertraulichkeitsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements, NDAs) sind in Polen rechtlich bindende Verträge. Obwohl sie häufig sind, ist es wichtig, dass sie korrekt vorbereitet werden und den Schutzumfang bieten, den Sie benötigen. Hier sind einige Einschränkungen zu beachten:
- NDAs müssen spezifisch, vernünftig und nicht gegen das öffentliche Interesse sein, um rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
- Bestimmte Informationen können nicht durch ein NDA abgedeckt werden. Zum Beispiel kann ein Unternehmen seine Mitarbeiter nicht durch ein NDA daran hindern, kriminelle Aktivitäten des Unternehmens aufzudecken.
2. Polnische Arbeitgeber haben das Recht, Mitarbeiterpatente zu erwerben - es sei denn, eine Vereinbarung besagt etwas anderes
Das polnische Industrieeigentumsgesetz, das die Rechte am industriellen Eigentum regelt, besagt, dass der Arbeitgeber für Erfindungen, die von einem Mitarbeiter oder Auftragnehmer erstellt wurden, das Recht hat, das Patent zu erlangen, es sei denn, es gibt eine Vereinbarung, die etwas anderes besagt. Um Informationen zu schützen, die der Mitarbeiter oder Auftragnehmer während seiner Beschäftigung oder seines Vertrags hilft zu erstellen, kann eine Übertragungsvereinbarung für IP erforderlich sein. Es gibt verschiedene Versionen dieser Verträge in verschiedenen Zuständigkeiten. Wenn sie korrekt ausgeführt werden, sind IP-Übertragungsvereinbarungen rechtlich bindende Verträge, die auch die Vertraulichkeit schützen. Beachten Sie, dass Fehler dazu führen können, dass die Vereinbarung für ungültig erklärt wird.
In verschiedenen Rechtsordnungen existieren unterschiedliche Versionen dieser Verträge. Werden IP-Abtretungsverträge korrekt ausgeführt, handelt es sich um rechtsverbindliche Verträge, die zudem die Vertraulichkeit schützen. Beachten Sie jedoch, dass Fehler in der Ausführung dazu führen können, dass der Vertrag für ungültig erklärt wird.
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Take our FREE classification quiz3. IP-Übertragungsvereinbarungen können rechtlich durchgesetzt werden
Der rechtliche Schutz Ihrer IP-Rechte in Polen wird durch eine Vielzahl von Vorschriften und Verträgen abgedeckt. Die IP-Vorschriften Polens basieren auf denen der EU. Das Polnische Patentamt regelt Erfindungen und Patentanmeldungen, Marken, integrierte Schaltungstopologien, geografische Angaben und Industriedesign. Der Urheberrechtsschutz fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur und nationales Erbe. Polen ist außerdem Mitglied der Welthandelsorganisation und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO).
Während IP-Übertragungsvereinbarungen in Polen durchsetzbar sind, gibt es einige Arten von IP, die die Implementierung/Anforderungen einer Übertragungsvereinbarung beeinflussen können.
Für Urheberrechte:
- In Polen beginnt das Urheberrecht mit der Schaffung des Werkes, selbst wenn dieses noch nicht vollendet ist. Dem Autor werden sowohl moralische Rechte (zum Beispiel das Recht, als Urheber genannt zu werden und das Recht, die Integrität des Werkes zu schützen) als auch wirtschaftliche Rechte (finanzielle Vorteile) zugesprochen. Während moralische Rechte nicht abgetreten oder übertragen werden können, lassen sich wirtschaftliche Rechte auch an Dritte abtreten. Moralische Rechte können durch gegenseitige Vereinbarung eingeschränkt werden.
- In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die IP-Rechte im Rahmen eines Arbeitsvertrags.
- Die Übertragung der wirtschaftlichen Rechte eines Autors muss schriftlich erfolgen, um rechtlich bindend zu sein.
- Material muss im Rahmen der Arbeitspflichten des Autors erstellt worden sein.
- Die Übertragung der Rechte muss detailliert erfolgen und den Zeitrahmen (üblicherweise fünf Jahre), den geografischen Geltungsbereich und die geplante Nutzung des geistigen Eigentums, einschließlich möglicher Änderungen, umfassen. Auch die Kündigungsbedingungen müssen klar definiert sein. Die Parteien haben die Freiheit, ihre eigenen allgemeinen Bedingungen festzulegen.
- Urheberrechtsbedingungen gelten für das Werk des Autors, wissenschaftliche Arbeiten oder Computerprogramme.
Für Patent- und Industriedesignrechte:
In Polen dient ein Patent als rechtlicher Schutz für eine Erfindung und gewährt ausschließliche Rechte entweder dem Erfinder oder ihrem Arbeitgeber, falls sie im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen erstellt wurde. Die Dauer des Schutzzeitraums kann bis zu 20 Jahre ab dem Datum der Registrierung betragen. Im Fall von Industriedesigns decken die Schutzrechte einen Zeitraum von 25 Jahren ab. Polen folgt den EU-Richtlinien bezüglich Patentrechten. Das bedeutet:
- Das Patent kann von beiden Parteien eingereicht werden.
- Das Recht auf ein Patent wird durch den Beschäftigungs- (oder eigenständigen) Kontakt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmt.
- Der Erfinder hat Anspruch auf eine Vergütung für die Nutzung des Designs. Dies kann in einem Vertrag festgelegt werden, andernfalls kann es einem Verhältnismäßigkeitstest unterzogen werden, der Kriterien wie Gewinne und Mitarbeiterbeiträge zur Erstellung der Erfindung abwägt.
4. Grundsätzlich besitzen Auftragnehmer/ Subunternehmer das Urheberrecht an ihrer Arbeit, es sei denn, es ist anders angegeben
Wirtschaftliche Urheberrechte beziehen sich auf den finanziellen Nutzen aus der Verwendung seines Werks. In Polen ist ein schriftlicher Vertrag, der die Übertragung des wirtschaftlichen Urheberrechts spezifiziert, notwendig. Der Vertrag muss schriftlich sein und die Nutzung abdecken. Wird das Urheberrecht nicht auf diese Weise übertragen, behält der Auftragnehmer/ Subunternehmer das wirtschaftliche Urheberrecht.
5. Sie müssen IP-Besitzklauseln auf Polen lokalisieren
Polnische und EU-IP-Gesetze weichen von denen anderer Länder, einschließlich der USA, ab. Während internationale Abkommen die meisten urheberrechtlich geschützten Werke schützen, die in den USA erstellt wurden, wird das Konzept der „Arbeit zur Miete" in Polen nicht verwendet. In den meisten Fällen bleibt geistiges Eigentum, das in Polen geschaffen wurde, im Besitz des Erstellers – es sei denn, es existiert eine verbindliche Vereinbarung, wie ein Arbeitsvertrag mit entsprechenden Besitzbestimmungen. Markenzeichen, Designs und Patente erfordern spezifischen Schutz in Polen und der Europäischen Union.
Unser Team von Experten steht Ihnen zur Verfügung, um Sie durch die Komplexitäten des polnischen IP-Rechts zu führen.
Talk to an HR expert6. Anders als in manchen Ländern können die moralischen Rechte eines Autors nicht übertragen oder aufgegeben werden
In Polen werden den Schöpfern von Werken moralische Rechte gewährt, die das Recht umfassen, die Integrität ihres Werks zu bewahren und als dessen Autor anerkannt zu werden. Moralische Rechte können nicht übertragen werden. Allerdings können diese Rechte durch einen rechtlich bindenden Vertrag eingeschränkt oder teilweise ausgesetzt werden.
Häufig gestellte Fragen zum IP-Recht in Polen
Wer besitzt IP in Polen: Mitarbeiter oder Arbeitgeber?
In Polen sind die Mitarbeiter oder Auftragnehmer/Subunternehmer die Rechteinhaber des geistigen Eigentums, wenn keine explizite Vereinbarung über die Rechte besteht. Ein Arbeitsvertrag oder eine Abtretungsvereinbarung überträgt jedoch üblicherweise die wirtschaftlichen Rechte an den Arbeitgeber. Die moralischen Rechte verbleiben beim Mitarbeiter, können jedoch durch Vereinbarungen eingeschränkt werden. Die Übertragung der wirtschaftlichen Rechte schließt nicht verwandte Rechte, wie abgeleitete Rechte (Werke, die vom Originalwerk abgeleitet sind), ein, es sei denn, diese sind ausdrücklich in der Vereinbarung aufgeführt.
Was bedeutet eine IP-Abtretungsvereinbarung?
Eine IP-Abtretungsvereinbarung beinhaltet die Übertragung der Rechte, des Titels und des Interesses eines Eigentümers an bestimmten geistigen Eigentumsrechten. Die Partei, die die Rechte überträgt, gibt ihr Eigentum an IP-Rechten, wie Patenten, Markenzeichen, Industriedesigns und Urheberrechten, an die empfangende Partei auf. Polen folgt den europäischen IP-Schutzvorschriften in Bezug auf diese Bereiche des geistigen Eigentums.
Welche polnischen und EU-Behörden befassen sich mit IP?
Dies sind einige der Behörden, die in Polen für IP zuständig sind:
- Das Patentamt der Republik Polen: Für Angelegenheiten bezüglich Patentrecht und dem Schutz des industriellen Eigentums in Polen (befindet sich in Warschau).
- Das Europäische Patentamt: Um Patente in mehreren EU-Mitgliedstaaten anzumelden (Hauptsitz in München, Deutschland).
- Ministerium für Kultur und nationales Erbe: Für Urheberrechtsangelegenheiten (befindet sich in Warschau).
- Europäisches Amt für geistiges Eigentum (EUIPO): Für den EU-weiten Markenschutz (befindet sich in Alicante, Spanien).
Internationale Verträge wie der Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patente) und das Madrid-Protokoll (Marken) helfen auch beim Schutz von geistigem Eigentum in Polen.
Sind die Schutzbestimmungen für geistiges Eigentum in Polen die gleichen wie in den USA?
Nein. Während es allgemeine Ähnlichkeiten gibt – beide Länder sind Unterzeichner mehrerer Verträge und Vereinbarungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO) –, wird geistiges Eigentum in Polen anders geschützt. Wenn Sie Auftragnehmer oder Mitarbeiter in Polen anstellen, müssen Sie Ihre geistigen Eigentumswerte nach polnischem Recht schützen. Einige in den USA urheberrechtlich geschützte Werke sind in Polen durch internationale Urheberrechtsabkommen geschützt.
Darf ich meine Marke in Polen schützen?
Sie können einen Antrag auf Registrierung Ihrer Marke beim Patentamt der Republik Polen stellen. Der Antrag kann sowohl von natürlichen Personen als auch von juristischen Personen (wie Unternehmen) eingereicht werden. Alle einzureichenden Dokumente müssen auf Polnisch verfasst sein. Das Verfahren zur Überprüfung und Genehmigung des Antrags kann bis zu neun Monate in Anspruch nehmen. Zusätzlich besteht eine dreimonatige Einspruchsfrist, während der andere Parteien den Antrag anfechten können. Nach der Genehmigung ist die Marke rückwirkend zum Anmeldedatum geschützt. Marken werden für Zeiträume von 10 Jahren genehmigt und können verlängert werden. Es empfiehlt sich, eine polnische Anwaltskanzlei zu beauftragen, um lokales Fachwissen für den Schutz Ihrer Marke zu nutzen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Erfindung und einem Gebrauchsmuster?
Eine Erfindung ist neu, innovativ und hat das Potenzial, in einer Industrie hergestellt oder verwendet zu werden. Durch ein Patent erhält entweder der Erfinder oder ein Abtretungsempfänger, der die Rechte an der Erfindung hält, das Recht, eine Erfindung zu schützen.
Ein Gebrauchsmuster (auch bekannt als kleines oder kleineres Patent) bietet Schutz für Verbesserungen oder Anpassungen bestehender Produkte. Gebrauchsmuster werden in der Regel für Fortschritte in der mechanischen Technologie genutzt. Die Grundsätze, die das Recht auf Schutz für ein Gebrauchsmuster regeln, ähneln denen für eine Erfindung.
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Rippling und seine verbundenen Unternehmen bieten keine Steuer-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung an. Dieses Material wurde zu Informationszwecken vorbereitet, und sollte nicht als Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung herangezogen werden. Sie sollten vor der Durchführung verwandter Aktivitäten oder Transaktionen Ihre eigenen Steuer-, Rechts- und Buchhaltungsberater konsultieren.