Wie man eine internationale Lohnabrechnung für Mitarbeiter in Polen durchführt (Aktualisiert 2024)
Wenn Sie erstmals Lohnabrechnungen für remote arbeitende Mitarbeiter in Polen durchführen, ermöglicht dies einen guten Start mit Ihren Mitarbeitern in diesem Land. Sollten Sie jedoch einen Schritt übersehen, könnten Sie sich hohen Geldstrafen gegenübersehen oder gar rechtliche Schritte seitens der polnischen Nationalen Steuerverwaltung riskieren.
Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Durchführung von Lohnabrechnungen in Polen, mit allen notwendigen Informationen, um diese jedes Mal korrekt abzuwickeln.
Schritt #1: Entscheiden Sie, ob Sie Ihre eigene Entität in Polen erstellen oder einen Arbeitnehmerüberlassung (Employer of Record, EOR) nutzen wollen
Wenn Sie Mitarbeiter in Polen einstellen und bezahlen möchten, müssen Sie zuerst eine Geschäftsentität in diesem Land gründen. Eine Möglichkeit, dies zu tun, ist die Nutzung eines Arbeitnehmerüberlassung (Employer of Record, EOR). Die andere ist, Ihre eigene Rechtseinheit in Polen zu erstellen.
EORs sind Drittanbieter-Unternehmen, die es Ihnen ermöglichen, Mitarbeiter durch ihre eigenen Entitäten einzustellen und zu bezahlen. Sie sind verantwortlich für die Berechnung und Einbehaltung der entsprechenden Steuern und für die Zahlung Ihrer Steuern an die polnische Nationale Steuerverwaltung (KAS).
Wann, warum und wie nutzen Unternehmen einen EOR?
Wenn Unternehmen ihre Operationen nach Polen und weltweit ausweiten, nutzen sie typischerweise EORs wie Deel, Papaya Global und Rippling, um Lohnabrechnungen zu verwalten, Sozialleistungen auszugeben und internationale Compliance-Probleme zu navigieren.
Dies liegt daran, dass es lange dauern kann, Ihre eigene Rechtseinheit und Lohnabrechnungssystem einzurichten. Es ist eine signifikante administrative Belastung, die kleinere Unternehmen selten haben die Zeit oder Ressourcen zu tragen.
Warum erstellen Unternehmen ihre eigene Entität?
Wenn Sie Ihre eigene Entität erstellen, ersetzt das den EOR als die rechtliche Entität, die Mitarbeiter einstellt und Lohnabrechnungen durchführt. Unternehmen erstellen typischerweise ihre eigenen Entitäten, sobald die Kosten eines EOR die Kosten der Erstellung ihrer eigenen Entitäten überwiegen.
Wie richte ich meine eigene Entität in Polen ein?
Bevor Sie beginnen, sollten Sie prüfen, ob Sie überhaupt ein Unternehmen in Polen registrieren müssen. Wenn Ihr Unternehmen in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) ansässig ist und Sie nur vorübergehende, gelegentliche Dienstleistungen in Polen erbringen, müssen Sie möglicherweise nur eine Genehmigung, Konzession oder einen Eintrag in ein Register erhalten, abhängig von der Art der kommerziellen Aktivitäten, die Ihr Unternehmen ausübt. Das polnische Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung und Technologie führt eine Online-Liste dieser Aktivitäten, die jedoch ausschließlich auf Polnisch verfügbar ist. Sollten Sie die Sprache nicht beherrschen, empfiehlt es sich, die relevanten Abschnitte des Dokuments übersetzen zu lassen.
Sobald Sie festgestellt haben, dass Sie tatsächlich eine Entität in Polen eröffnen müssen, müssen Sie prüfen, ob Sie zum Handel im Land berechtigt sind. Sie müssen Staatsbürger von Polen oder eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaates sein oder ein Verwandter eines solchen Staatsbürgers sein. Alternativ benötigen Sie eine dauerhafte oder temporäre Aufenthaltsgenehmigung, den Flüchtlingsstatus, subsidiären Schutz, temporären Schutz in Polen, eine gültige polnische Karte oder ein gültiges polnisches Business Harbour Visum.
Wenn Sie keines dieser Kriterien erfüllen, könnten Sie alternativ eine einfache Niederlassung Ihres bestehenden Unternehmens in Polen eröffnen, was deutlich weniger bürokratischen Aufwand als die Gründung einer neuen Entität erfordert. Eine weitere Möglichkeit ist die Partnerschaft mit einer qualifizierten Person oder das Führen eines Unternehmens durch diese.
Nun müssen Sie entscheiden, welche Art von Unternehmen Sie eröffnen möchten. Wenn Sie Mitarbeiter haben werden, können Sie eine eingetragene Partnerschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eröffnen. Letzteres ist die häufigste Art von Unternehmen in Polen.
Wenn Sie sich für die Eröffnung einer GmbH entscheiden und das Mindestkapital von 5.000 PLN haben, können Sie dies auf traditionelle Weise tun, indem Sie einen Notar besuchen, der die Satzung vorbereitet. Alternativ können Sie dies elektronisch tun, indem Sie die Website des Portal of Court Registers besuchen, die nur auf Polnisch verfügbar ist. Hier registrieren Sie ein Konto, richten ein Profil ein, geben die erforderlichen Informationen an und lassen Ihren Antrag elektronisch unterzeichnen. Dann zahlen Sie die Gerichtsinschriftsgebühren und die geschätzte Steuer.
Nun müssen Sie Ihr Unternehmen im Nationalen Gerichtsregister sowie im Gerichts- und Handelsmonitor registrieren. Im Rahmen dessen müssen Sie den entsprechenden polnischen Klassifikationscode der Tätigkeiten (PKD) angeben, den Sie hier finden können. Sie erhalten dann eine Steueridentifikationsnummer (NIP) und eine statistische Unternehmensnummer (REGON).
Sie müssen auch innerhalb von 21 Tagen nach der Eintragung Ihres Unternehmens im Nationalen Gerichtsregister und innerhalb von 7 Tagen nach Geschäftsbeginn ein NIP-8 Formular beim Finanzamt einreichen und innerhalb von 7 Tagen ab dem Gründungsdatum einen Antrag beim Zentralen Register der Wirtschaftlichen Eigentümer einreichen.
Sobald Sie Ihre GmbH registriert haben, werden Sie automatisch bei der polnischen Sozialversicherungsanstalt (ZUS) als Zahler von Versicherungsbeiträgen für Ihre Mitarbeiter und sich selbst gemeldet. Sie müssen sich jedoch selbst und alle Ihre Mitarbeiter als versicherte Personen innerhalb von 7 Tagen nach der Registrierung Ihres Unternehmens anmelden. Je nach Art Ihres Geschäfts müssen Sie sich möglicherweise auch als Mehrwertsteuerzahler anmelden. Dies tun Sie beim Finanzamt.
Sie müssen kein lokales Bankkonto für die Lohnabrechnung einrichten, aber es ist bequemer, dies zu tun.
Schritt #2: Wählen Sie eine globale Lohnabrechnungssoftwarelösung
Zuerst ist es wichtig zu verstehen, dass es zwei Arten von internationalen Lohnabrechnungslösungen gibt: globale Lohnabrechnungsprozessoren und globale Lohnabrechnungsaggregatoren. Sie können mehr über beide in unserer Anleitung erfahren.
- Globale Lohnabrechnungsprozessoren verarbeiten Ihre Lohnabrechnungen tatsächlich, überweisen Gelder und berechnen und melden Steuern in jedem Land über ihre eigene Software. Einfach ausgedrückt, ermöglichen globale Lohnabrechnungsprozessoren es Ihnen, Ihre internationalen Mitarbeiter genauso einfach zu bezahlen wie Ihre lokalen Mitarbeiter: zusammen in einem einzigen Zahlungslauf.
- Globale Lohnabrechnungsaggregatoren bündeln lokale Lohnabrechnungsanbieter in jedem Land und übermitteln manuell Ihre Lohnabrechnungsdateien an sie.
Schritt #3: Bestimmen Sie den Beschäftigungsstatus Ihrer Mitarbeiter
Bevor Sie neue Mitarbeiter einstellen und sicherlich bevor Sie die Lohnabrechnung durchführen, ist es entscheidend zu verstehen, wen Sie in den Augen des polnischen Arbeitsrechts bezahlen: Sind Ihre Mitarbeiter Angestellte oder Auftragnehmer?
Es ist essenziell, sie korrekt zu klassifizieren, um große Strafen zu vermeiden. Außerdem, wenn sie Angestellte sind, gibt es Lohnabzüge, für die Sie verantwortlich sind, einschließlich Einkommenssteuer, Rentenversicherung, Invaliditätsversicherung, Arbeitsunfallversicherung und das Mitarbeiterkapitalplan (PPK).
Arbeitsverträge in Polen können befristet sein, was eine Probezeit von nicht länger als 3 Monaten einschließt, oder sie können für eine unbestimmte Zeit sein. Es spielt keine Rolle, wie Sie den Vertrag nennen; wenn die Person gemäß Ihren Anweisungen und unter Ihrer Kontrolle arbeitet, an einem von Ihnen festgelegten Ort und zu einer von Ihnen festgelegten Zeit, und Sie ihnen eine feste Vergütung zahlen, gelten sie nach dem polnischen Arbeitsrecht als Angestellte. Unabhängige Auftragnehmer sind keine Vertreter Ihres Unternehmens, und Sie kontrollieren nicht, wie sie die Arbeit, für die Sie sie bezahlen, ausführen, daher genießen sie nicht die gleichen Rechte wie Angestellte.
Vermeiden Sie teure Fehler bei der Klassifizierung mit unserer kostenlosen Online-Bewertung
Take FREE quizSchritt #4: Erfassen Sie die polnischen Lohnabrechnungsinformationen Ihrer neuen Mitarbeiter
Sobald Sie entschieden haben, ob Sie einen EOR oder Ihre eigene Entität nutzen, eine Lohnabrechnungslösung ausgewählt haben und sichergestellt haben, dass Ihre Mitarbeiter korrekt klassifiziert sind, sollten Sie in der Lage sein, Ihr Team in Polen automatisch einzustellen (und dann zu bezahlen).
Sie müssen sich bei Platnik registrieren, dem Online-Regierungsportal, auf dem Sie eine vollständige Rückgabe von Einkünften und Abzügen bis zum 15. eines jeden Monats vorlegen müssen. Hier melden Sie auch Details über neue Mitarbeiter und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie ad-hoc-Änderungen.
Hier finden Sie die Informationen, die Sie sammeln müssen, wenn Sie Mitarbeiter einstellen:
- Name (entsprechend dem Konto, auf das ihr Gehalt eingezahlt wird)
- Geburtsdatum und Einstellungsdatum
- Kontaktinformationen, einschließlich ihrer Postadresse in Polen
- PESEL, das ist ihre einzigartige persönliche Identifikationsnummer
- NIP, das ist ihre Steueridentifikationsnummer
- Bankkontoinformationen
- Gehalt des Mitarbeiters, das in Polnischen Zloty (PLN) zu zahlen ist, einschließlich aller Boni
Nichtansässige müssen eine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen.
Schritt #5: Wählen Sie, ob Sie in Ihrer lokalen Währung oder in Polnischen Zloty (PLN) zahlen möchten
Die Hauptwährung in Polen ist der Polnische Zloty (PLN), aber einige Mitarbeiter werden in anderen Währungen bezahlt. Tatsächlich würden die meisten polnischen IT-Spezialisten es vorziehen, in EUR oder USD bezahlt zu werden.
Es gibt Herausforderungen für Unternehmen außerhalb Polens, die polnischen Mitarbeiter in PLN zahlen müssen: Der Wechselkurs zwischen Ihrer lokalen Währung und PLN kann variieren (sehen Sie die Wechselkurse hier). Wenn der Kurs ungünstig ist, werden Sie mehr von Ihrer lokalen Währung zahlen müssen, um die Löhne Ihrer Mitarbeiter zu decken. Sie müssen auch Schwankungen des Wechselkurses bei der Berechnung Ihrer Finanzaussagen berücksichtigen, was buchhalterische Komplexitäten schaffen kann.
Schritt #6: Lohnabrechnung durchführen
Sie haben eine Einheit (entweder Ihre eigene oder über einen EOR), Sie haben Ihr globales Lohnabrechnungssystem eingerichtet, und Sie haben sichergestellt, dass Ihre Mitarbeiter korrekt nach polnischem Arbeitsrecht klassifiziert sind. Zeit, die Lohnabrechnung durchzuführen!
Hier ist eine Vorschau darauf, wie Ripplings globales Lohnabrechnungssystem funktioniert:
Schritt #7: Ihre Steuern in Polen einreichen
Sobald Sie Ihre Mitarbeiter in Polen bezahlen, sind Sie verpflichtet, Steuern an das KAS zu zahlen. In Polen gibt es unterschiedliche Steuersätze, je nach Einkommen.
Jährliches Einkommen
Steuersatz
Bis zu 120.000 PLN
12 %
Über 120.000 PLN
32 %
Über 1.000.000 PLN
32 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 4 %
Es gibt mehrere Steuergutschriften und -erleichterungen, für die Mitarbeiter qualifizieren können. Darüber hinaus zahlen Mitarbeiter unter 26 Jahren keine Einkommensteuer auf jährliche Arbeitseinkommen bis zu 85.528 PLN. Im Falle eines Einkommens über 120.000 PLN beträgt die Steuer 10.800 PLN + 32 % des Überschusses über 120.000 PLN. Der abnehmende Steuerbetrag ist bereits in der oben genannten Summe von 10.800 PLN enthalten.
Jeden Monat müssen Sie den Einkommenssteuerbeitrag jedes Mitarbeiters abziehen und jeden Monat eine vollständige Aufstellung der Einkünfte und Abzüge über Platnik bereitstellen. Dann müssen Sie jedes Jahr zwei Formulare beim Finanzamt einreichen:
1. Bis zum 31. Januar müssen Sie das Formular PIT-4R einreichen, das die Gesamtsumme der während des Jahres gezahlten persönlichen Einkommensteuer zeigt.
2. Bis zum 28. Februar müssen Sie das Formular PIT-11 einreichen, das Einzelheiten zu Gehalt, Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern enthält. Ihre Mitarbeiter müssen ebenfalls eine Kopie des Formulars PIT-11 erhalten, da sie es benötigen, um ihre jährliche Steuererklärung bis zum 30. April einzureichen.
Arbeitgeber, die diese Formulare nicht einreichen oder verspätet einreichen, können Strafen und Zinsen gegen sich sehen.
Häufig gestellte Fragen zur Lohnabrechnung in Polen
Welche Arbeitgeberkosten gibt es für Vollzeitmitarbeiter in Polen?
Als Arbeitgeber sind Sie für eine Reihe von Beiträgen zu Mitarbeiterleistungen verantwortlich. Dazu gehören:
Fonds
Betrag
Renten- und Invaliditätsversicherung
16,26 % (begrenzt auf Löhne von 234.720 PLN)
Unfallversicherung
- 1,67 % für Arbeitgeber mit 9 oder weniger Arbeitnehmern
- 0,67 %-3,33 % für Arbeitgeber mit mehr als 9 Arbeitnehmern (genauer Betrag variiert je nach Branche)
Arbeitsfonds
2,45 %
Garantiefonds für Mitarbeiterleistungen
0,10 %
Wenn Sie mehr als 25 Arbeitnehmer haben, müssen Sie auch monatliche Beiträge zum Fonds für die Rehabilitation behinderter Menschen (PFRON) leisten. Die Rate wird jedes Quartal aktualisiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich, ob Sie behinderte Menschen beschäftigen.
Zusätzlich müssen Sie die folgenden Abzüge von den Lohnschecks Ihrer Vollzeitmitarbeiter vornehmen. (Beachten Sie jedoch, dass sich die Abzüge entsprechend den neuen polnischen Arbeitsgesetzen ändern können.)
Fonds
Betrag
Renten- und Invaliditätsversicherung
11,26 % (begrenzt auf Löhne von 234.720 PLN)
Krankenversicherung
2,45 %
Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt für Arbeitnehmer in Polen?
Laut Statistik Polen lag das durchschnittliche Brutto-Monatsgehalt für Arbeitnehmer im Unternehmenssektor in Polen im Januar 2024 bei 7.768,35 PLN. Die Löhne variieren jedoch stark je nach Branche und Beruf.
Wie hoch sind die Mindestlöhne in Polen?
Der Mindestlohn in Polen stieg zu Beginn des Januars 2024 auf 4.242 PLN pro Monat und soll im Juli auf 4.300 PLN steigen.
Wie teuer ist es, die Lohnabrechnung in Polen zu führen?
Die meisten Lohnabrechnungssoftwares werden auf einer Pro-Mitarbeiter-Basis oder pro Lohnabrechnungszyklus berechnet. Die Preise für Lohnabrechnungsdienstleistungen variieren je nach:
- Lohnabrechnungshäufigkeit.
- Die Anzahl der Mitarbeiter in Ihrer Lohnabrechnung.
- Wie oft Sie Zahlempfänger hinzufügen und entfernen.
- Alle zusätzlichen Dienstleistungen, die Sie benötigen, wie Jahresabschlussverarbeitung oder das Versenden von Lohnabrechnungen.
Darf ich selbst manuell die Lohnabrechnung für Mitarbeiter in Polen durchführen?
Einige kleine Unternehmer entscheiden sich dazu, die Lohnabrechnung selbst zu führen, indem sie einen Lohnabrechnungsrechner verwenden und eine Direktüberweisung auf die Konten der Mitarbeiter machen, um Kosten zu sparen. Aber die Lohnabrechnungsverarbeitung kann zeitaufwendig sein, besonders wenn Ihr Unternehmen wächst. Wenn Sie diesen Weg wählen, gibt es potenzielle Risiken, die Sie im Auge behalten müssen:
- Compliance: Wenn Sie die Lohnabrechnung manuell in Polen durchführen, ohne eine spezifische globale Lohnabrechnungssoftware zu verwenden, setzen Sie sich dem Risiko von manuellen Fehlern und Unterlassungen aus. Rippling übernimmt die Compliance-Arbeit für Sie – sie setzen polnische Mindestlöhne, Arbeitsstunden und Überstundenregelungen durch, zum Beispiel für gesetzliche Feiertage, sowie Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und Krankheitsurlaub, sowie Abfindungen, was Sie vor hohen Bußgeldern bewahren kann.
- Sicherheit: Die manuelle Verarbeitung der Lohnabrechnung kann Sicherheitsrisiken bergen, besonders wenn Sie Tabellen oder Papieraufzeichnungen verwenden. Dies erhöht das Risiko, dass sensible Mitarbeiterinformationen verloren gehen, gestohlen oder missbraucht werden.
Welche sind die Strafen für verspätete Steuererklärungen in Polen?
Im September 2023 senkte das polnische Finanzministerium die Zinssätze für Steuerhinterziehung und verspätete Zahlungen von 16,5 % auf 15 % pro Jahr. Angesichts dieser häufigen Änderungen bei den Strafen ist es am besten, beim Finanzministerium nach den aktuellsten Raten zu fragen.
Rippling und seine verbundenen Unternehmen bieten keine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung an. Dieses Material wurde nur zu Informationszwecken erstellt und soll nicht als Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung dienen. Sie sollten vor der Durchführung entsprechender Aktivitäten oder Transaktionen Ihre eigenen Steuer-, Rechts- und Buchhaltungsberater konsultieren.